Linz – Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich hat keine Bedenken gegen ein polizeiliches Einschreiten bei einer – gegen die damals aktuellen Corona-Bestimmungen verstoßenden – Gartenparty mit mehr als 20 Personen im April 2021 in Linz geäußert. Die Beschwerde eines Teilnehmers wegen Ausübung behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt wies es als unbegründet ab, berichtete das Gericht in einer Presseaussendung am Dienstag.